Mit Stichtag 1.1.2018 muss bei Pensionszusagen (direkte Leistungszusage) bei der begünstigten Person ein tatsächlicher (und kein fiktiver mehr) Aktivlohn für die steuerliche Bemessung herangezogen werden. Was ist aber bei älteren Pensionszusagen und wenn diese ab 2018 geändert werden?
Die Ökosoziale Steuerreform kommt! Doch welche Auswirkungen hat diese auf die betriebliche Vorsorge (bAV)? Wie wirken sich die neuen Steuersätze aus und gibt es gar noch andere Neuerungen? Wir werfen darauf einen Blick.
Fondsgebundene Lebensversicherungen (FLV) als Rückdeckung für direkte Leistungszusagen weisen mehrere Problematiken auf. Von einer suboptimalen Abwicklung bis hin zu einer rechnerischen Unterlegenheit gegenüber einer Rückdeckung über ein Direktinvestement in Wertpapieren.
Das Einstellen und Aussetzen von Beitragsleistungen aus wirtschaftlichen Gründen kann bei bAV-Lösungen (Pensionskasse, bKV, Zukunftssicherung, direkte Leistungszusage) ein erforderlicher Schritt des Arbeitgebers sein. Dieser Beitrag geht etwas näher darauf ein und zeigt auf was dabei zu beachten ist.
Die Auswirkungen einer Pensionszusage sollten immer GANZHEITLICH dargestellt werden. Das ist nicht nur aussagekräftiger, sondern erhöht auch wesentlich die Geschäftschancen in diesem Bereich. Mithilfe eines eigenen Rechentools ist das gut machbar. Das hilft nicht nur dem Kunden und Ihnen, sondern auch dessen steuerlicher Vertretung.