Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat einen Antrag auf Überprüfung des Rechnungszinssatzes von 6 % für Pensionsrückstellungen an den VfGH gestellt. Vielleicht findet nun endlich die seit langem fällige Anpassung dieses Zinssatzes im EStG an zeitgemäße Regelungen statt. Der Idealfall wäre für alle Seiten die Maßgeblichkeit der UGB-Bewertung auch im EStG.
Welche Auswirkungen hat die BPG-Novelle 2018 auf die Pensionszusage als Bindungsinstrument für Arbeitnehmer? Hat sie wirklich als Bindungsinstrument ausgedient? Hier erfahren Sie Antworten dazu.