für das Jahr 2024
"Als ich klein war, glaubte ich, Geld sei das wichtigste im Leben. Heute, da ich alt bin, weiß ich: es stimmt."
Oscar Wilde
Wir arbeiten mit transparenten vorab vereinbarten HONORAREN.
Auf zusätzliche Kosten, welche zum Beispiel als Provisionen in Versicherungsverträgen hineinkalkuliert wurden, verzichten wir zu Ihren Gunsten.
Sie profitieren somit von einer für Sie qualitativ deutlich höhere Beratungsleistung und WESENTLICH, mitunter bis zu 90%, NIEDRIGEREN KOSTEN.
Erstmalige Erstellung einer neuen Pensionszusage
Stundensatz (Zählung im Halbstundentakt)
Berechnung Pensionsrückstellung**) -- 5 Jahre im Vorhinein bei BO-Zusagen, sonst je Berechnung
Erstellung Betriebsvereinbarung (gemeinsam mit Rechtsanwalt)
Sonstiges Dokument (Abfindungserklärung, Übertragungserklärung,...)
Grundbetrag EUR 209,00 plus
1 Promille vom versicherungsmathematischen Barwert*) der Pensionsverpflichtung (zzgl. 20 % MWSt)
EUR 241,00 (zzgl. 20 % MWSt)
EUR 95,00 (zzgl. 20 % MWSt)
einzelfallbezogen, nach Vereinbarung
EUR 185,00 (zzgl. 20 % MWSt)
Diese Kosten werden jährlich, mit Ausnahme der Rückstellungsberechnungen, mit Jahresanfang gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.
Ab einer Gesamteinzelrechnung in Höhe von EUR 2.000,00 gewähren wir einen Rabatt von 25 % auf den sich ergebenden Betrag. Dieser Rabattsatz gilt ebenso bei Kunden unserer bestehenden Mandanten, welche von diesen an uns verwiesen werden.
*) Als versicherungsmathematischer Barwert gilt
Beispiel: Beitragsorientierte Zusage, Ablaufkapital prognostiziert Versicherung EUR 315.548. Die Kosten für die Pensionszusage (ohne Arbeitszeit) betragen EUR 524,55 (EUR 209,00 + EUR 315,55) zzgl. 20 % MWSt. An Arbeitszeit fallen in aller Regel je Ausgestaltung einer Pensionszusage (inkl. Beratung) zwischen ein bis drei Stunden an.
Erstellen wir eine Änderungszusage auf Basis einer Zusage, welche bereits von uns erstellt worden ist (Änderungen Beitrags- oder Pensionshöhen, Neuerstellung Zusage aufgrund von Übertragungen von Pensionszusagen,...) fällt nur der Grundbetrag an Kosten an.
**) kein versicherungsmathematisches Gutachten, jedoch vom Versicherungsmathematiker
Mandatskunden sind größere Anbieter von bAV-Lösungen, welche wir fachlich und/oder auch vertrieblich servicieren. Mit diesen vereinbaren wir individuelle Honorarlösungen, welche den Großteil der Kosten pauschal abdecken. Das erspart uns zusätzlichen Aufwand und Ihnen als Kunde Kosten. Bei Interesse melden Sie sich am besten HIER.